Charterpreisabsicherung

Die Alternative zum bewährten Sicherungsschein

YACHT-POOL Charterpreisabsicherung bei Insolvenz der Charterfirma!

Die Pleiten der weltgrößten deutschen Online-Charteragentur Zizoo und der englischen Online-Agentur Myrentboat haben es einmal wieder deutlich gezeigt. Auch hier haben in jüngster Zeit viele Charterer, die sich von Billigpreisen blenden ließen, ihre Charterzahlungen verloren.
Beide Firmen waren von TrustPilot sehr gut beurteilt – bis es krachte.
Zizoo wurde nun von einer englischen Online -Agentur mit lebhafter Vergangenheit übernommen. Die nun verkündet die weltgrößte Agentur zu werden.

Die Sweden Yachts Group mit den Marken Malö, Regina, CR und Sweden Yachts bezeichnete sich noch Mitte März als “einer der weltweit führenden Yachtbauer”,
Ende März waren sie Pleite. Eine Reihe von Käufern verloren ihre Anzahlungen, angeblich jeweils von €240.000.- bis zu €1.000.000,-

Die Masche ist im Yachtbau und im Charterbetrieb die selbe: mit frischen Anzahlungen werden alte Löcher gestopft. Das muß nicht immer Vorsatz sein, manchmal ist es auch nur mangelndes Management. Sicher ist nur: auf den Schein sollte man sich nicht verlassen.

Wir können zwei Lehren aus diesen Fällen ziehen:
 
  1. Manche Entscheidungen und Wendungen können von Außenstehenden nicht vorhergesehen werden. Z.B. der Verkauf einer Firma an eine Investoren-Gesellschaft unter Beibehaltung des eingeführten Agenturnamens an der Front. Vertragspartner für den Charterer ist aber tatsächlich die Investoren-Gesellschaft an die seinen Charterzahlungen fließen. Dies ist für den Außenstehenden nur schwer oder gar nicht zu erkennen und er weiß nichts über dessen Bonität.
  1. Großartige Werbung und großartiger Marktauftritt und selbst großartig dargestellte Leistungen sagen nichts über die wirtschaftliche Bonität einer Firma aus. Dies gilt für jede Branche und so auch für die Charterbranche.

Das ist der Grund warum wir allen Skippern empfehlen bei bonitätsgeprüften Firmen zu chartern! Deren Insolvenzrisiko von uns abgesichert werden kann. (nicht  geprüfte auf Anfrage)

 

Gibt es eine Negativliste gefährdender Firmen?

 

Das werden wir immer wieder gefragt. Ja, die gibt es, aber die können wir leider nicht veröffentlichen. Aber es gibt eine Positivliste der von YACHT-POOL positiv geprüften Firmen. Im Übrigen kann sich jede Firma bewerben. Eine Auflistung unter dem Qualitätssiegel „CHECKED & TRUSTED: Financial Security System“, mit dem geprüfte Firmen werben, kann man übrigens nicht kaufen und die Prüfkosten sind für die Firmen vernachlässigbar gering – hier zählt vor allem die Bonität. Aber nicht nur: Denn unsere Kunden erwarten, dass bei Firmen, die mit unserem Logo werben, auch die übrigen Leistungen und das Geschäftsgebaren in Ordnung ist. Die Erfahrungen und das Feed-Back unserer Kunden, sind deshalb auch Bestandteil der Bewertung.
Wenn eine Firma dieses Label nicht hat, gibt es dafür immer Gründe. Natürlich kann einer der Gründe auch sein, dass sich eine Firma dieser jährlichen profunden Prüfungsprozedur nicht unterziehen will. Deshalb kann auch nicht daraus geschlossen werden, dass jede Firma, die nicht gelistet ist, per se nicht den Anforderungen von YACHT-POOL entspricht.
Aber bei denen, die es tun kann man ziemlich sicher sein, dass sie entsprechen.
Die Absicherung der Insolvenz des Vercharterers ist heute wichtiger denn je. Denn die Corona-Jahre haben bei mancher Charterfirma erhebliche finanzielle Einbußen hinterlassen. Vieles wurde in diesen Jahren von staatlichen Hilfen aufgefangen. Aber eben nicht überall alles.
Das gleiche Bild ergibt sich nun, wo die staatlichen Hilfen weggefallen sind, auch in anderen Branchen. Wie wir den Medien entnehmen können, sind die Insolvenzen auch in Deutschland und Österreich dieses Jahr um über 15 % gestiegen. Vertrauen Sie auf unser profundes Qualitäts-Siegel und erhöhen Sie damit insgesamt Ihre Sicherheit einer zufriedenstellenden Charterleistung. Zu Ihrer finanziellen Sicherheit entwickelten wir in Anlehnung unseres renommierten Sicherungsscheins eine neue preiswerte Charterpreisabsicherung, die ihr finanzielles Risiko abdeckt.

Problemlösung:

Alternative 1
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Charteranzahlung im Rahmen der Charter-Rücktritt-Versicherung-Plus abzusichern. Dabei sind Sie nicht nur gegen die Insolvenz der Charteragentur und / oder Charterfirma geschützt, sondern auch gegen den Ausfall eines Crewmitglieds. Im Falle eines Skipperausfalls ist die gesamte Crew inklusive Skipper berechtigt, von der Charter zurückzutreten. Auf Anfrage kann die Selbstbeteiligung von 20 % sogar auf 0 % reduziert werden.
 
Alternative 2
 Sie können sich mit der Charterpreisabsicherung nur gegen die Insolvenz der Charteragentur und/oder Charterfirma absichern. Falls die Firma nicht im Antrag aufgeführt ist, senden Sie uns den Antrag dennoch online zu. Sie erhalten dann nach Prüfung ein individuelles Angebot.

Die Vorteile der Charterpreisabsicherung im Überblick

Lernen von praktischen Erfahrungen

Hier finden Sie einige Beispiele aus der Praxis, warum eine Reiseabsicherung beim Chartern unbedingt notwendig ist!

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