Hausboot Charter-Versicherungen

Im Bereich der Charterversicherungen gelten wir in Fachkreisen unumstritten als Pionier, weil so gut wie alle Versicherungen, die auf diesem Gebiet heute angeboten werden, von uns entwickelt und realisiert wurden. Das Erkennen der wirklichen Risiken auf diesem Gebiet und die Entwicklung entsprechender Deckungskonzepte machten uns zu einem der führenden Namen in den Bereichen, die mit der Absicherung von Risiken der Vercharterung zu tun haben.

Hausbooturlaube bieten eine einzigartige Kombination aus Abenteuer, Entspannung und Gemeinschaftserlebnis und erfreuen sich stetig steigender Beliebtheit. Für den verantwortlichen Bootsführer / Skipper gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie für den Charter-Skipper einer Segel- bzw. Motoryacht.

Wir haben unsere Charterversicherungen speziell für den Hausboot-Charter mit den geeigneten Deckungssummen adaptiert, die Hausboot-Chartersicherungen gelten für den ganz bestimmten Chartertörn, die Versicherungsbedingungen wurden speziell für den Charterurlaub von Hausbooten adaptiert:

Aus Erfahrung wissen wir, dass auf den verantwortlichen Bootsführer / Skipper und seine Crew im Schadensfall unangenehme Dinge zukommen, die durch eine herkömmliche Reise- oder Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt sind. Sie können Ihr Risiko mit den Hausboot-Charterversicherungen YACHT-POOL minimieren.

Warum brauche ich eine Skipper-Haftpflicht-Versicherung für meine Hausboot-Charter?

Weil Sie für Schäden, die Sie anderen Personen oder Sachen schuldhaft zufügen, grundsätzlich persönlich haften und zwar mit Ihrem ganzen gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen. Weil Ihre Privat-Haftpflichtversicherung Haftungsansprüche aus Skipper- oder Crew-Aktivitäten nicht deckt. Weil Sie als Skipper auch gegenüber den Crewmitgliedern haften. Weil Haftungsausschlüsse gegenüber Crewmitgliedern, gegen Dritte (z.B. Krankenversicherung der Ehefrau oder Kinder) in der Regel nicht greifen.

Warum brauche ich eine Kautions-Versicherung?

Jeder erfahrene Skipper weiß, wie schnell die Harmonie der Crew empfindlich gestört ist, wenn von ihm oder einem Crewmitglied ein Schaden am Hausboot verursacht wurde und alle zur Kasse gebeten werden.

So einig sich die Crew vor Antritt der Charter auch war, so uneinig kann sie bei der handfesten Frage sein, warum alle für den Schaden zahlen sollen, den nur einer verursacht hat – das ist meist der Skipper selbst – aus seiner Verantwortung als Schiffsführer.

Bei der Anmietung (Charter) von Hausbooten ist eine Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung zu hinterlegen. Entsteht während der Mietdauer an dem gecharterten Hausboot ein Schaden, behalten wir die Kaution ganz oder zum Teil ein und rechnen den Schaden nach der Reparatur ab. Bis zur Höhe der Selbstbeteiligung muss der Mieter den Schaden selbst begleichen.

Dieses finanzielle Risiko können Sie mit einer Charter-Kautionsversicherung mindern, bei der Sie die tatsächlich hinterlegte Kaution im Schadenfall von der Versicherung zurückerstattet bekommen.

Warum brauche ich eine Reiserücktrittskosten-Versicherung?

Krankheit oder unvorhergesehene Ereignisse können jeden treffen. Das Risiko, den Hausbooturlaub dann nicht antreten zu können, deckt die Reiserücktritts-Versicherung.

Kann ein Crewmitglied durch ein versichertes Ereignis die Reise nicht antreten, werden die anteiligen Kosten für den Chartertörn erstattet. Auch ein Abbruch des Hausbooturlaubes während des Chartertörns ist versichert.

Warum brauche ich eine Charter-Folgeschaden-Versicherung?

Es besteht die Gefahr, dass Sie am Charterschiff einen Schaden verursachen und deshalb das Schiff für die Folgecharter nicht mehr rechtzeitig einsatzfähig ist und weil Sie gesetzlich oder aufgrund des Chartervertrages für den Charterausfall in Regress genommen werden können.

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