Charter-Rücktritt-Versicherung
Damit Sie bei Ausfall des Skippers oder Crewmitglieds abgesichert sind.
Die Lösung: eine Charter-Rücktritt-Versicherung von YACHT-POOL!
Die Yacht für Ihren Törn ist gebucht, die Crew komplett und die Vorfreude schon groß – jetzt kann eigentlich nichts mehr schief gehen, oder? Leider schon! Was passiert, wenn der Skipper kurz vor dem Törn einen Unfall hat und die Reise nicht antreten kann? Wenn ein Familienmitglied schwer erkrankt? Schon fällt der Urlaub für die gesamte Crew ins Wasser – und auf den Stornokosten bleiben
Sie auch noch sitzen.
Wenn der Skipper den Chartertörn z.B. wegen eigener oder Krankheit eines Familienmitgliedes nicht antreten kann und deshalb der Törn nicht stattfinden kann, werden die für Skipper und Crew anfallenden Kosten bezahlt.
Wenn ein Crewmitglied den Chartertörn z.B. wegen Krankheit oder Krankheit eines Familienmitgliedes nicht antreten kann, so werden die für das Crewmitglied anteiligen Kosten bezahlt.
Wenn der Skipper ausfällt, kein entsprechender Ersatz beschafft werden kann und deshalb der Törn vorzeitig abgebrochen werden muss, so werden die Kosten für den nicht genutzten Teil der Charterung ersetzt, falls eine Weitervercharterung nicht möglich ist.
Wenn zwei Personen gemeinsam gebucht haben und eine ausfällt, kann auch die zweite zurücktreten.
Gedeckt sind die Kosten für die Charter und die Flüge (sofern im Antrag angegeben).
Versichert sind:
- unerwartete schwere Erkrankung
- schwerer Unfall
- Tod
- Impfunverträglichkeit
- schwerer Schaden am Eigentum
- Opfer einer vorsätzlichen Straftat
Insolvenzschutz:
Die Charterrücktritt-Versicherung-PLUS leistet darüber hinaus auch bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz der Charter-Firma! Das gilt für ausgewählte Charter-Agenturen und Flottenbetreiber – fragen Sie uns!
Achtung:
Bei den Allgemeinen Bedingungen anderer Rücktrittsversicherungen ist oft Erkrankung oder Tod von Angehörigen über 75 Jahre als Grund für den Reiserücktritt ausgeschlossen. YACHT-POOL hat diese Einschränkung nicht und leistet auch in diesen Fällen!
Ein kleiner Unterschied mit großer Wirkung.
Die Vorteile der YACHT-POOL Charter-Rücktritt-Versicherung im Überblick
- weltweiter Schutz – vom Tag der Policierung bis zum letzten Reisetag
- Gedeckt sind die Gesamtkosten für Charter und – wenn gewünscht – auch für Flüge
- Selbstbehalt von 20% - auf Wunsch auch ohne Selbstbehalt möglich
- Ausfall des Skippers, wenn der Skipper den Chartertörn z.B. wegen eigener oder Krankheit eines Familienmitgliedes nicht antreten kann, kein Ersatz-Skipper beschafft werden kann und deshalb der Törn nicht stattfindet, werden die für Skipper und Crew anfallenden Kosten erstattet
- Ausfall eines Crewmitglieds: wenn ein Crewmitglied wegen Krankheit oder Krankheit eines Familienmitgliedes nicht antreten kann, so werden die anteiligen Kosten für das Crewmitglied erstattet.
- Wenn zwei Personen gemeinsam gebucht haben und eine ausfällt, kann auch die zweite zurücktreten.
- Reiseabbruch - oben stehende Regelungen gelten auch - wenn der Törn von Skipper oder Crewmitgliedern vorzeitig abgebrochen werden muss. Die Kosten für den nicht genutzten Teil der Charterung werden ersetzt, falls eine Weitervercharterung nicht möglich ist.
- Versicherungsschutz besteht auch bei gravierenden Schäden am Eigentum zu Hause, zum Beispiel durch Feuer oder Einbruch
Lernen von praktischen Erfahrungen
Hier finden Sie einige Beispiele aus der Praxis, warum eine Charter-Rücktritt-Versicherung beim Chartern unbedingt notwendig ist!
Weitere Versicherungen für Charterskipper:
Skipper-Haftpflicht
Der Skipper haftet für Schäden, die er anderen schuldhaft zugefügt hat mit seinem gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen – uneingeschränkt – Das ist Ihr Risiko! YACHT-POOL inkludiert die grobe Fahrlässigkeit und die Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter
Charter Kautions-Versicherung
Jeder erfahrene Skipper weiß, wie schnell die Harmonie der Crew empfindlich gestört ist, wenn von ihm oder einem Crewmitglied ein Schaden verursacht wurde und alle zur Kasse gebeten werden sollen. So einig sich die Crew vor Antritt der Charter auch war,
Skipper Unfall-Versicherung
Ich habe ja eine Unfallversicherung“ werden Sie vielleicht denken. Die spezielle Skipper-Unfallversicherung haben wir aus folgendem Grund entwickelt: Verschiedene Unfallversicherer schließen Unfälle aus „gefahrensgeneigten“ Sportarten aus (Tendenzsteigend)
Charter Folgeschaden Versicherung
Es besteht die Gefahr, dass Sie am Charterschiff einen Schaden verursachen und deshalb das Schiff für die Folgecharter nicht mehr rechtzeitig einsatzfähig ist und weil Sie gesetzlich oder aufgrund des Chartervertrages für den
Skipper Rechtsschutz Versicherung
Weil Sie nicht sicher sein können, nicht um Ihr gutes Recht streiten zu müssen. Dies kann auch jedem Crewmitglied passieren. Es kann aber auch die Crew insgesamt verklagt werden. Daher sind mit dem Skipper Rechtsschutz nicht nur der