Nicht nur eine Grundberührung, sondern sogar auch das Verlassen einer unbewachten Yacht an der Mooring kann einem Skipper als grob fahrlässiges Verhalten ausgelegt werden – wenn man nicht vorsorgt.
Ocean 7 - Skipper vor Gericht
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Nicht nur eine Grundberührung, sondern sogar auch das Verlassen einer unbewachten Yacht an der Mooring kann einem Skipper als grob fahrlässiges Verhalten ausgelegt werden – wenn man nicht vorsorgt.
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