Dieses Urteil betrifft auch Sie!

Ein Meilenstein der Rechtsprechung stärkt nun die rechtliche Position des Skippers gegenüber dem Vercharterer.

Denn Chartern ist ein überwiegend grenzüberschreitendes Rechtsgeschäft – und manchmal bleibt dabei nicht nur die Fairness, sondern auch das Recht auf der Strecke.

Vor wenigen Woche fällte das Bayerische Oberlandesgericht ein wegweisendes Urteil, das von grundsätzlicher Bedeutung für alle Skipper, Vercharterer und Charter-Agenturen in ganz Europa ist!

Welche praktische Bedeutung hat dieses Urteil für die Skipper?

Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten zwischen Skipper und Vercharterer. Häufige Gründe sind zu Unrecht einbehaltene Kautionen oder Mängel am gecharterten Schiff.

Auch wenn sich die Skipper eindeutig im Recht sahen, wurde die gerichtliche Durchsetzung berechtigter Ansprüche gegen den Vercharterer bisher meist unterlassen, weil man die Klage vor einem ausländischen Gericht mit den damit zusammenhängenden Unwägbarkeiten und Kosten scheute.

Auch manch ein Anwalt – oft aus dem Freundeskreis – gab den gutgemeinten Rat, dass eine juristische Auseinandersetzung im Ausland ein langwieriges und teures Wagnis sei.

Was blieb, war der Frust und Ärger beim geschädigten Skipper und manch Kratzer am Image der Branche, unter dem auch die Vercharterer litten, für die faires Geschäftsgebaren grundsätzlich zum Geschäftsmodell gehört.

Dieses Urteil schafft endlich Klarheit!

Die Kernaussage:
Das bayerische OLG stellte eindeutig fest, dass ein Charterkunde in Streitigkeiten mit dem ausländischen Vercharterer diesen vor dem heimischen Gericht des Charterers und auf Basis des heimischen Rechts verklagen kann – auch wenn im Chartervertrag ausdrücklich ein ausländischer Gerichtsstand vorgegeben war!

Einzige aber entscheidende Voraussetzung:
Nur, wenn der Charterer im Inland bucht – z.B. bei einer heimischen Charter-Agentur – kommt er in den Genuss, seine Rechte im Konfliktfall auch im Inland durchsetzen zu können!

Die Buchung bei einer inländischen Agentur führt für den Skipper zu entscheidender Rechtssicherheit im Konfliktfall mit dem Vercharterer! ­

YACHT-POOL setzt sich bekannter Maßen seit Jahren für ein faires und rechtssicheres Verhältnis zwischen Vercharterer und Charterer ein, wie z.B. mit den internationalen YACHT-POOL-Charterbedingungen des Charter-Fairtrag (www.charterfairtrag.de) und den zahlreichen Beispielen im Buch “Die Haftung des Skippers – seine Rechte / seine Pflichten”.

Deshalb ist es uns auch ein großes Anliegen dieses Urteil, das ein bei YACHT-POOL versicherter Skipper erstritt, der breiten Skipper-Community zugänglich zu machen.

Lust oder Frust?

Welche Erfahrungen machten Sie beim Chartern?

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch bitten uns Ihre positiven und negativen Erfahrungen aus Ihrem „Charterleben“ mitzuteilen und uns damit zu helfen, im Sinne unserer Skipper-Kunden die Spreu vom Weizen zu trennen.

Welcome back!

Wie uns gerade überraschend mitgeteilt wird, kehrt Andrea Barbera, die vor über 30 Jahren Master Yachting Deutschland gründete, einen der Big Player unter den Charter-Agenturen, selbst wieder aktiv in die Charterbranche zurück.

Die, zusammen mit ihrem Sohn Max, neu gegründete Agentur Barbera Yachting ist ab sofort mit ihrer Homepage online (www.barbera-yachting.de) .

„Welcome Back“ war ihr Dankeschön, das ihre Kunden nach Rückkehr von ihrem Törn erhielten. Wir wünschen ihr, dass dies nun auch Vercharterer und Charterer zu ihrer Rückkehr sagen.

Denn engagierte, fachkompetente Agenturen sind auf alle Fälle in Zeiten, wie diesen ein Gewinn für alle.

Das hat uns gerade dieses, für alle herausfordernde Jahr gezeigt, wo die Agenturen mit ihrer Vermittlungsarbeit eine nicht zu unterschätzende Mediationsleistung erbracht haben.

Beste seglerische Grüße,
Ihr ­

Dr. Friedrich Schöchl
mit der YACHT-POOL Crew

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