Charterurlaub – Gerichtsverfahren inklusive

Wenn eine Berliner Charter-Agentur plötzlich in Australien sitzt

Was passieren kann, wenn man „irgendwo“ seinen Charter-Törn bucht und nur auf top-gestylte Webseiten und nichtssagende „Qualitätssiegel“ vertraut, wird uns leider immer wieder geschildert.

Trotz deutschsprachigem Internetauftritt, klingendem Namen und reichlich Selbstwerbung muss man sich bewusst sein, dass man nie weiß, wer wirklich hinter einem Online-Angebot steckt. In den meisten Fällen kennt man auch nicht den Vercharterer (zumindest nicht dessen Zuverlässigkeit!), bei dem man letztlich sein Schiff unter Vermittlung der Online-Agentur bucht. So ist es ganz normal, dass man sich bei einer ganz „normalen“ Charter-Buchung in einem Vertragsverhältnis mit mindestens zwei Firmen wiederfindet, die auch bei europäischen Fahrtgebieten oftmals außerhalb Europas sitzen.

Was dem Skipper dann in einem Streitfall blüht kann man erahnen…

Doch lesen Sie hier die klaren Fakten von Fällen, die uns nur die letzten Wochen erreichten!

Unser Kunde H.-C. V. aus Schleswig-Holstein berichtete uns:

Ich hatte bei einer Berliner Online-Agentur über deren Internetportal in Griechenland im September eine Segelyacht gechartert. Vorab hatte ich mehrfach mit Vermittlern der Firma telefoniert, um mich über die Charterbedingungen und die Qualität der Yacht zu erkundigen.

Während der Anreise unterrichtete mich ein Vertreter der Agentur telefonisch darüber, dass die Yacht nicht verfügbar sei. Eine Begründung wurde mir trotz Nachfrage nicht genannt. Erst nach Rückkehr nach Deutschland habe ich von dem an sich seriösen Vercharterer erfahren, dass die Agentur den Charterpreis trotz mehrfacher Mahnung nicht an den Vercharterer bezahlt hatte und deswegen die Übergabe der Yacht abgelehnt wurde.

Nach der Landung in Athen habe ich mehrfach mit der Agentur telefoniert. Doch erst nach einem Gespräch mit dem Geschäftsführer bekam ich eine (angeblich) höherwertige Yacht ohne Aufpreis angeboten, vermittelt über eine weitere Agentur, die mit der Berliner Online-Agentur – angeblich – zusammenarbeitete. Diese örtliche Agentur verlangte allerdings von mir, den Charterpreis von 3300,- € – fast 600€ mehr als ich schon gezahlt hatte! – über meine Kreditkarte abzusichern, bis sie das Geld von der Berliner Online-Agentur erhalten. Nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer, der mir zusicherte das Geld gleich am Montag zu überweisen und angesichts der Alternative, eventuell bis Dienstag oder Mittwoch warten zu müssen und damit 3-4 Segeltage zu verpassen, stimmte ich zu. Ich war froh, endlich doch noch ein Schiff bekommen zu haben und meine Crew hatte auch keine Lust, die Angelegenheit weiter zu problematisieren – schließlich war es unser Urlaub!

Zum Charterende machte mich die örtliche Agentur darauf aufmerksam, dass die Berliner Online-Agentur das Geld jedoch nicht überwiesen hatte und dass sie die 3300,-€ einbehalten!

Ab sofort war der Geschäftsführer, den ich vorher fast zu jeder Tageszeit ans Telefon bekommen hatte, telefonisch nicht mehr erreichbar und seine (bisher sehr kompetenten und freundlichen) Mitarbeiter hatten plötzlich entweder keine Ahnung oder waren nicht zuständig. ­ ­

Ein Boot legte mit einem Zertifikat an einem Dock an. Zum Charterende machte mich die örtliche Agentur darauf aufmerksam, dass die Berliner Online-Agentur das Geld jedoch nicht überwiesen hatte und dass sie die 3300,-€ einbehalten!

Ab sofort war der Geschäftsführer, den ich vorher fast zu jeder Tageszeit ans Telefon bekommen hatte, telefonisch nicht mehr erreichbar und seine (bisher sehr kompetenten und freundlichen) Mitarbeiter hatten plötzlich entweder keine Ahnung oder waren nicht zuständig.

Daraufhin wandte ich mich an die Verbraucherzentrale – nach Wochen vielfachen Schriftwechsels am Ende ohne Ergebnis, aber mit der überraschenden Erkenntnis, dass der Inhaber der Berliner Charter-Agentur in Australien wohnt!

Auf eigene Kosten nahm ich mir einen Anwalt und verklagte die Berliner Online-Agentur auf Rückzahlung von 3300,- € und stellte Strafanzeige wegen Betruges. Nun wurden von Australien aus alle Register gezogen, um das Verfahren zu behindern und zu verlangsamen. Unter anderem sollte ich dem Geschäftsführer vorab die Kosten für einen Flug in der Business Klasse und Verdienstausfall für eine Woche erstatten.
In der Folge erhielt ich sogar Unterlassungsverfügungen von dem Geschäftsführer unter Androhung erheblicher Strafzahlungen und wurde bedroht und beschimpft.

Final habe ich den Prozess mit Urteil des Amtsgerichts Schöneberg vom 12.06.2018, AZ 15C213/17 gewonnen: die Berliner Online-Agentur wurde zur Zahlung der 3300,- € zuzüglich Verzugszinsen verurteilt.

Die Strafanzeige wegen Betruges und falscher eidesstattlicher Versicherung liegt jedoch wegen des Wohnsitzes des Inhabers in Australien zur Zeit auf Eis. So kann der Herr ungestraft weiter „arbeiten“. ­ ­

Dr. Friedrich Schöchl
CEO YACHT-POOL

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