Was war passiert ? Der Skipper, lag mit einer Charter-Yacht am Kai einer Promenade in Griechenland. Da entdeckten Passanten einen Schmutz-Teppich im Wasser nahe dem Schiff. Für sie war es klar , diese Umweltverschmutzung konnte nur von ihm kommen. Die Polizei wurde gerufen ,der Skipper mit auf das Revier genommen und 3 Stunden verhört. Seine Frau durfte (zum Glück) an Bord bleiben. Zum Glück, weil sie in der Zeit des Verhörs ihres Mannes feststellte, dass ein gleicher Schmutz-Teppich von der freien See sich in Richtung Kai bewegte. Sie meldete diese Feststellung unverzüglich der Polizei. Die interessierte das aber nicht, genau so wenig wie die Beteuerung, dass ja alle Ventile stets geschlossen waren und auch die Art dieser Verschmutzung gar nicht vom Schiff kommen konnte.
Fazit: Anzeige und Verurteilung wegen Umweltverschmutzung in 1.Instanz.
Ein nicht  ganz leichtes Urteil für de bisher unbescholtenen Skipper.
Unsere spezielle Rechtsschutzversicherung, die genau auf diese Art von behördlichen Übergriffen abzielt,  hatte er zwar für nicht  unbedingt notwendig  gehalten, aber vorsichtshalber doch abgeschlossen. Ein Glück im Unglück, denn wir gingen mit  unserem griechischen Anwalt in die Revision.
Und kaum vergingen 5 Jahre, schon erfolgte  der Freispruch in der 2. Instanz und es plumpste der Stein vom Herzen des unbescholtenen Bürgers.

Dazu schreib uns Herr Schröder

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