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Aktuelle Rechtsfälle der Skipperhaftpflicht-Versicherung

Wussten Sie, dass die Skipperhaftpflicht-Versicherung von YACHT-POOL Sie auch vor Versicherungen schützt?

Der Skipper haftet für alle Schäden, die er anderen schuldhaft verursacht. Soweit so klar – meinen viele.

Aber es geschehen natürlich auch Schäden, für die den Skipper eben kein Verschulden trifft. Und da liegt das Problem:

  • Wann trifft den Skipper überhaupt eine Schuld?
  • Wann hat der Skipper vielleicht sogar „grob fahrlässig“ gehandelt?

Wichtig dabei: auch wenn es sich „nur“ um einen Urlaubstörn handelt, geht die Rechtsprechung regelmäßig davon aus, dass der Skipper ein “Fachmann” ist, da er über einen amtlichen Befähigungsnachweis verfügt. Damit wird fachgerechtes Handeln vorausgesetzt – und schon eine geringe Abweichung davon wird zumindest als „einfaches Verschulden“ gewertet. Damit ist dann im Normalfall die hinterlegte Charter-Kaution weg. Ein Verlust je nach Schiff und Revier von bis zu mehreren Tausend Euro, den die Charterkautions-Versicherung von YACHT-POOL wieder zu 95% erstattet – wenn man denn eine abgeschlossen hat.

Die Verteidigung der Unschuld
Was aber, wenn dem Skipper wie im nachfolgenden Beispiel unterstellt wird, er habe „grob fahrlässig“ gehandelt? Das ist leider kein Einzelfall!

Ein zunehmendes Problem ist das Vorgehen aggressiver Kaskoversicherer der Charter-Schiffe: denn wenn der Versicherer „grobe Fahrlässigkeit“ unterstellt, ist die Haftung des Charter-Skippers überhaupt nicht begrenzt – bis hin zum Schiffswert!

In der letzten Saison sahen wir mehrere Fälle, bei denen der Skipper viele Monate nach dem Törn eine Zahlungsaufforderung vom Kaskoversicherer des Charter-Schiffes bekam. In einem Fall sogar über Euro 144.655,–  zahlbar innerhalb von 8 Tagen! ­ ­ ­
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Nun muss der Charter-Skipper seine Unschuld verteidigen – auf eigene Kosten, vor einem ausländischen Gericht in einem langwierigen Verfahren – und für jeden verstrichenen Tag werden Verzugszinsen fällig. Auch wenn sich die Anschuldigung am Ende als haltlos erweist, hat der Skipper zunächst erhebliche Anwaltskosten zu tragen. Eine Situation, die keiner von uns erleben möchte, und die für die Meisten wohl existenzbedrohend sein würde.

Selbst wenn es zu einem Vergleich kommen würde, bleibt das ein gutes Geschäft für den Kasko-Versicherer – und ein verheerender Schaden für den Skipper.

Glücklicher Weise hatte dieser Skipper alles richtig gemacht und eine Skipperhaftpflicht-Versicherung von YACHT-POOL abgeschlossen. Nun verteidigen erfahrene Anwälte den Skipper auf YACHT-POOL‘s Kosten vor Gericht – und im schlimmsten Fall bezahlt YACHT-POOL den Schaden plus Gerichtskosten.

Die Skipper-Haftpflicht von YACHT-POOL ist so gesehen also auch eine Versicherung gegen Versicherungen und deren Willkür!

Ähnliche Fälle. wie diesen findet der interessierte Leser im Buch
DIE HAFTUNG DES SKIPPERS – im Kapitel “Wenn die Problemlöser zum Problem werden”

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