… denn die Haftung des Skippers ist das größte Risiko, dem ein Skipper einer Charter-Yacht ausgesetzt ist. Weil er persönlich uneingeschränkt  und unbeschränkbar mit seinem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen haftet. „Ich bin erfahren und passe  auf und weiß, was ich tue“, mag dabei so mancher denken. Im übrigen habe ich jahrelange Erfahrung und es ist mir noch nie etwas passiert.

Wir schreiben das nicht vorrangig um Sie zu verunsichern und Ihnen eine Versicherung zu verkaufen. Sondern um Ihnen unmissverständlich die Realität aufzuzeigen. Als ich vor über 25 Jahren die Skipper Haftpflicht auf Grund der gegebene Risiken erfand,  wurde dies vielfach noch als  theoretisch  bei Seite geschoben. Aber Murphy`s Law: „alles was schief gehen kann  wird auch irgend wann, irgend wo schief gehen“ hat uns in den vergangenen Jahren die Realitäten klar aufgezeigt.

Heute können wir rückblickend  bestätigen, dass viele der befürchteten Risiken in der Praxis eingetreten sind  und die Skipper-Haftpflicht  für die betroffenen Skipper ökonomisch „lebenswichtig“ war. Zum Unterschied von der Kautionsversicherung, wo es immer um eine begrenzte Summe geht, ist das Schadenrisiko  im Haftpflichtbereich unbegrenzt. Um Überschneidungen zu vermeiden sollte aber beides in eine Hand liegen um im Schadenfall Diskussionen mit  zwei unterschiedlichen Versicherern zu vermeiden. Dasselbe gilt  für direkte „Kautionsversicherungen“ bei den Flottenbetreibern, wo die Bedingungen – mit den Ausschlüssen- oftmals erst  bei Schadeneintritt offen gelegt werden. Dass viele dabei unverhältnismäßig teuer sind ist ein beachtlicher  Nebenaspekt.

Warum wir die Skipper-Haftpflichtversicherung  für so wichtig halten möchte ich Ihnen an  folgenden 4  konkreten  Beispielen  erläutern.

1. Da war  der Polizeipräsident aus Wien. ↗

der als langjähriger , erfahrener  schadenfreier Skipper  beim einparken seiner  Charter-Yacht  eine Motor-Yacht streifte und. dabei  einen  etwa 80 cm Kratzer verursacht. Das kann passieren . dachte er – ohne sich darüber große Sorgen zu machen. Denn, dass die gecharterte  Yacht ohnehin Haftpflicht versichert war, wurde ihm ja qua Chartervertrag zugesagt. Um es kurz zu machen , die berechtigte Forderung des Geschädigte  belief sich auf € 30 000.- und die  kroatische Haftpflicht Versicherung zahlte schlicht und einfach –  nicht! Der Herr Präsident  mußte  zu Recht für den Schaden persönlich haften. Sein Glück im Unglück, er hatte vorsichtshalber bei uns eine Skipper Haftpflicht abgeschlossen. Und gemeinsam mit unserem Versicherer versuchen wir am Klageweg die Forderung vom kroatischen Versicherer der Charter-Yacht einzutreiben. Das ganze geschah vor 5 Jahren und seither läuft das Verfahren.  Ein kostspieliger Weg, der sich  bis heute auf etwa  € 80 000.- ausgeweitet hat. Ein Ende noch nicht abzusehen. So mancher  Skipper wird sich wohl fragen müssen, ob er  dieses
Verfahren durchgestanden hätte. Die ganze Story  finden Sie unter im Forum:  unter segeln, von Marcus Silbergasser

2. Da war  der Skipper, der von einem Unwetter überrascht wurde. ↗

Er suchte eine Bucht auf und ging  vorsichtshalber vor Anker. Das Problem:  heftig aufkommender Wind blies  in die vermeintlich schützende  Bucht und  -nicht zu glauben – die weit ausgelegte Ankerkette riss. Die  Folge Totalschaden. Das Problem: eine Ankerkette durfte in der gegebenen Situation nicht reißen (der Grund : sie war zusammen geschweißt worden, ein veritables Bruchrisiko). Konsequenz: der Skipper, mit seinen 30 000 sm Erfahrung , wurde von einem griechischen  1.Gericht wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit  (gemeint waren seine mit segelnden Kumpel, mit denen er seit über 10 Jahren  gemeinsam auf eine Männertörn geht). Sie alle bestätigten, dass er sich bei diesem Unfall  vorbildlich verhalten hatte  und sie sich zu keiner Zeit gefährdet sahen. Das half aber nichts. Aber glücklicherweise hatte er  eine  Rechtsschutz- und Skipper-Haftpflichtversicherung bei uns . Wir gingen in die Revision und erreichten  nach 4 Jahren Verhandlung in der 2-Instanz einen Freispruch. Das war für den Skipper  sehr  wichtig, denn in der Folge hätte ihn die Haftung für den Totalschaden der Yacht treffen können. Die  ganze Story finden Sie im Forum Unter Segeln

3. Da war der Fall, den sich ein komischer Spassmacher machte ↗

Ein ebenfalls sehr erfahrener Skipper  charterte eine Lagoon in der Karibik. Leider hatte er bereits am erste Tag ein Problem mit seiner —Elektrik. Sein Verscharterer riet ihm an einer Ihm als ganz sicher bekannten Muring das Schiff zu belegen, dort zu übernachten und auf den Servicemann am nächsten Tag zu warten. Skipper und Crew gingen mit ihrem Beiboot in das nahe gelegene Restaurant in Sichtweite der Yacht zum Essen. Plötzlich sahen sie, dass sich das Schiff offensichtlich selbständig gemacht hatte und driftete. Schnell rannten sie zum Beiboot, aber – ein Klassiker – der Außenborder springt nie an, wenn man ihn dringen baucht. Die Lagoon wurde am nahe liegenden Felsen  schwer beschädigt- Totalschaden  € 380 000.- Der deutsche Kaskoversicherer nahm auf den Skipper Rückgriff und  verklagte ihn
wegen grober Fahrlässigkeit  auf Totalschadenersatz. Die Ursache: das Belegtau wurde von einem „Spassmacher“ durchgeschnitten. Glücklicher Weise nahm der Skipper das corpus delicti mit. Der Richter der 1. Instanz meinte: er habe zwar mit Segeln nichts am Hut, aber ein so teures Schiff allein zu lassen, und essen zu gehen ,das sei wohl  grob fahrlässig. Auch, wenn das Schiff in Sichtweite liegt. Von grober Fahrlässigkeit konnte nach unserer Auffassung keine -Rede sein. Gemeinsam mit unserem Versicherer übernahmen wir die Verteidigung und einigten uns mit dem  Kaskoversicherer zu Gunsten des Skippers

4. Da war die  tschechische, langjährig erfahren Skipperin,  der  die Charteragentur  eine Skipper-Haftpflichtversicherung  „angedreht“ hatte, ↗

von der sie nicht recht wußte, wozu sie die  wirklich brauchen sollte, aber sie kostete ja  auf die  Crew aufgeteilt  so gut wie nichts – dachte sie.
Sie charterte in Kroatien und  übernachtete in einer relativ  geschützten Inselwelt., das Schiff an einer  sicheren Boje sorgfältig belegt.  Nächsten  Tages  gingen sie auf einen nahen Hügel, um die Inselwelt in der aufgehenden Sonne zu genießen. Und was sie sahen war ihr triftendes Schiff, das kurz darauf  am nahe gelegen Felsen sank-Totalschaden.  Was war passiert ? Das Belegtau  des gecharterten Schiffes  war innerlich morsch und brüchig- so hatte dies die Mannschaft des Rettungsunternehmens  festgestellt. Der kroatische  Kaskoversicherer des Schiffes plädierte jedoch  spontan  auf grobe Fahrlässigkeit und forderte  von der Skipperin  den Ersatz von  € 148 000.-, zahlbar innerhalb von 8  Tagen.  Zum Glück hatte ihr ihre  Charter-Agentur ein Skipper-Haftpflicht von Yacht-Pool  „angedreht“. Denn  deshalb konnten wir  sofort den Fall übernehmen und  den kroatischen  Kaskoversicherer  mit entsprechendem Nachdruck „aufklären“ , was grob fahrlässig ist und was nicht. Die Sache war damit durch stillschweigenden Verzicht des  kroatischen Kaskoversicherers  erledigt.

Ohne Skipper-Haftpflicht wäre der Skipperin wohl eine Zahlung dieses Betrages oder zu mindest ein langwieriger Rechtsstreit vor einem kroatischem  Gericht  a` la Polizeipräsident wohl nicht erspart geblieben.

Die Beispiele könnten fortgesetzt werden. Und sie haben in den meisten -Fällen gemeinsam, dass die Schäden nicht durch leichtfertiges Handeln des Skippers entstehen aber die Regressversuche  der Versicherer der Charter Yachten aus unserer Sicht zu einem potentiellem Risiko geworden sind.

So gesehen kann Yacht-Pool auch als Versicherung gegen Versicherungen gesehen werde. Lassen Sie es nicht darauf ankommen , sondern lassen -Sie sich liebe jetzt eine Skipper Haftpflicht „andrehen“, denn hinter ist es vielleicht zu spät. In der Hoffnung , dass Sie sie nicht brauchen, wünschen wir Ihnen noch

viele  schöne Törns und stets eine  Hand breit  Wasser unterm Kiel.

Dr. Friedrich  Schöchl

Da ist aber nun  soeben noch der  Skipper, der  mich fragte. ob ich den Plumps gehört habe, von dem Stein, der ihm gerade vom Herzen gefallen ist. Das mailte er mir als ich gerade  die 4  Beispiele, mit denen ich es eigentlich  belassen wollte , fertig geschrieben hatte.

Was war passiert ? Der Skipper, lag mit einer Charter-Yacht am Kai einer Promenade in Griechenland. Da entdeckten Passanten einen Schmutz-Teppich im Wasser nahe dem Schiff. Für sie war es klar , diese Umweltverschmutzung konnte nur von ihm kommen. Die Polizei wurde gerufen ,der Skipper mit auf das Revier genommen und 3 Stunden verhört. Seine Frau durfte (zum Glück) an Bord bleiben. Zum Glück, weil sie in der Zeit des Verhörs ihres Mannes feststellte, dass ein gleicher Schmutz-Teppich von der freien See sich in Richtung Kai bewegte. Sie meldete diese Feststellung unverzüglich der Polizei. Die interessierte das aber nicht, genau so wenig wie die Beteuerung, dass ja alle Ventile stets geschlossen waren und auch die Art dieser Verschmutzung gar nicht vom Schiff kommen konnte.

Fazit: Anzeige und Verurteilung wegen Umweltverschmutzung in 1.Instanz. Ein nicht  ganz leichtes Urteil für de bisher unbescholtenen Skipper. Unsere spezielle Rechtsschutzversicherung, die genau auf diese Art von behördlichen Übergriffen abzielt,  hatte er zwar für nicht  unbedingt notwendig  gehalten, aber vorsichtshalber doch abgeschlossen. Ein Glück im Unglück, denn wir gingen mit  unserem griechischen Anwalt in die Revision. Und kaum vergingen 5 Jahre, schon erfolgte  der Freispruch in der 2. Instanz und es plumpste der Stein vom Herzen des unbescholtenen Bürgers.

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