Ein teurer Irrtum!

Viele (Reise-) Versicherer bieten Reise-Rücktrittskostenversicherungen an und bei vielen Kreditkarten ist die Rücktrittskostenversicherung schon eingeschlossen, wenn Reisebuchungen mit der Kreditkarte bezahlt werden.

Ist dann eine Charterrücktritt-Versicherung von YACHT-POOL überflüssig?

Vorsicht vor diesem Trugschluss: Ein Chartertörn ist keine gewöhnliche Reise ­ ­

Ein Bild eines Segelbootes im Wasser. Weil ein Chartertörn keine gewöhnliche Reise und auch nicht mit der Buchung eines Mietwagens vergleichbar ist, zielen die Leistungsversprechen vieler Kreditarten-Versicherer ins Leere. Schlagzeilen machte dazu der Fall eines Charterers, der aus gesundheitlichen Gründen seinen Törn stornieren musste. Über die Zusatz-Leistungen seiner Kreditkarte wähnte er sich versichert.
Ein teurer Irrtum! Die inkludierte Rücktrittskostenversicherung galt nur für Pauschalreisen. Erst über die Intervention der Presse erhielt er einen Teil der erhofften Leistung aus Kulanz.
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Herkömmliche Rücktrittskostenversicherungen kennen keine Skipper

Selbst wenn eine Rücktrittskostenversicherungen abgeschlossen wurde, die auch die Buchungskosten eines Chartertörns abdeckt, wird man im Kleingedruckten keine Begriffe wie „Skipper“ und „Crew“ und schon gar nicht deren besonderes Abhängigkeitsverhältnis finden.

Denn nur wenn der Skipper auch der Versicherungsnehmer der Rücktrittskostenversicherung ist und die Charter selbst gebucht hat, wird die Rücktrittskostenversicherung bei einem Skipper-Ausfall die Stornokosten des Vercharterers tragen. Die Crewmitglieder bleiben jedoch auf den Stornokosten ihrer An- und Abreise sitzen, denn die Crew ist nicht mitversichert. Fällt ein Crewmitglied aus, weil es selbst oder eins seiner Familienmitglieder erkrankt, ist dies ebenfalls kein Versicherungsfall für die Rücktrittskostenversicherung des Skippers – kein Schutz, keine Leistung.

Viele herkömmliche Rücktrittskostenversicherungen begrenzen ihre Leistung außerdem auf wenige Tausend Euro und diskriminieren darüber hinaus ältere Kunden durch Ausschluss oder einen höheren Beitrag.

Die Charterrücktritt-Versicherung von YACHT-POOL – entwickelt von Skippern für Skipper!

Nur die Charterrücktritt-Versicherung von YACHT-POOL ist so vielfältig wie die Zusammensetzung einer Charter-Crew. Nur die Charterrücktritt-Versicherung von YACHT-POOL berücksichtigt flexibel – auf Wunsch auch ganz individuell – die gegenseitigen Abhängigkeiten und unterschiedliche Kostenaufteilungen. So können gemeinsam reisende Singles, Paare, Familien oder Kojencharterer den Versicherungsschutz passgenau ganz auf die persönliche Situation ausrichten. Für jedes Alter und für jeden Chartertörn.

YACHT-POOL empfiehlt:

Kein Törn ohne die richtige Charterrücktritt-Versicherung von YACHT-POOL:

✔ weltweiter Schutz – vom Tag der Policierung bis zum letzten Reisetag
✔ Gedeckt sind die Gesamtkosten für Charter und – wenn gewünscht – auch für Flüge und Hotelkosten
✔ Wir empfehlen einen Selbstbehalt von 20% – auf Wunsch auch ohne Selbstbehalt möglich
✔ Ausfall des Skippers
Wenn der Skipper den Chartertörn z.B. wegen eigener oder Krankheit eines Familienmitgliedes nicht antreten kann, kein Ersatz-Skipper beschafft werden kann und deshalb der Törn nicht stattfindet, werden die für Skipper und Crew anfallenden Kosten erstattet
✔ Ausfall eines Crewmitglieds
wenn ein Crewmitglied wegen Krankheit oder Krankheit eines Familienmitgliedes nicht antreten kann, so werden die anteiligen Kosten für das Crewmitglied erstattet.
✔ Wenn zwei Personen gemeinsam gebucht haben und eine ausfällt, kann auch die zweite zurücktreten. Weitere individuelle Ausgestaltungen sind möglich.
✔ Reiseabbruch
oben stehende Regelungen gelten auch wenn der Törn von Skipper oder Crewmitgliedern vorzeitig abgebrochen werden muss. Die Kosten für den nicht genutzten Teil der Charter werden ersetzt, falls eine Weitervercharterung nicht möglich ist.
✔ Versicherungsschutz besteht auch bei gravierenden Schäden am Eigentum zu Hause, zum Beispiel durch Feuer oder Einbruch

Schließen Sie unbedingt vor Ihrem nächsten Törn die ⏩ richtige Charterrücktritt-Versicherung ab!

Für alle Fragen steht Ihnen die YACHT-POOL-Crew immer gerne beratend zur Verfügung! ­ ­­ ­ ­ ­

Dr. Friedrich Schöchl
CEO YACHT-POOL

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